Unter Maßgabe des Handels- und Steuerrechts erstellen wir für Sie die laufende Finanzbuchführung: vom Prüfen der eingereichten Belege bis hin zur Bereitstellung der gewünschten Auswertungen.
Dabei arbeiten wir mit allen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen: egal ob klassischer Papierbeleg, elektronische Vorerfassung oder digitaler Beleg in der Online-Cloud. Je nach Bedarf stehen wir Ihnen für diverse Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie z. B. die Finanzbuchführung oder zumindest Teile davon selbst übernehmen möchten.